Arbeitsplatz

Arbeitsplatz

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Ar|beits|platz ['arbai̮ts̮plats̮], der; -es, Arbeitsplätze ['arbai̮ts̮plɛts̮ə]:
1. Platz, an dem jmd. seine berufliche Arbeit verrichtet:
sie hat einen schönen, sonnigen Arbeitsplatz.
2. berufliche Tätigkeit, Beschäftigung:
ein gut bezahlter Arbeitsplatz; den Arbeitsplatz wechseln, verlieren.
Syn.: Anstellung, Beruf, Job, Posten, Stelle, Stellung.

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Ạr|beits|platz 〈m. 1u
1. Platz, an dem man arbeitet; Sy Arbeitsstätte
2. Anstellung, Beschäftigung
● Mangel an Arbeitsplätzen

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Ạr|beits|platz , der:
1.
a) zum Arbeiten bestimmter Platz:
das Kind braucht einen A., an dem es seine Aufgaben macht;
b) Arbeitsstätte (2):
sein letzter A. war das Deutsche Museum.
2. Stellung, (berufliche) Beschäftigung:
ein gut bezahlter A.;
Sicherung der Arbeitsplätze;
seinen A. verlieren.

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I
Arbeitsplatz,
 
Personalwesen: jede räumlich gebundene Stelle im Betrieb, auf der eine Person beschäftigt ist. Der Aufbau des Arbeitsplatzes beeinflusst das Arbeitsergebnis, die Belastung und Sicherheit des arbeitenden Menschen. Daher wird die bestmögliche Gestaltung des Arbeitsplatzes angestrebt; Grundlage der Arbeitsplatzgestaltung ist die personenunabhängige Arbeitsplatzbeschreibung. Die Arbeitsplatzgestaltung im Industriebetrieb umfasst 1) die Anlage des Arbeitsplatzes, um die zweckmäßigste Zusammenarbeit mit vor- und nachgeordneten Arbeitsplätzen zu ermöglichen, 2) die Einrichtung von Transportmitteln zum An- und Abtransport der Werkstücke und 3) die Ausstattung des Arbeitsplatzes nach arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen (z. B. der Arbeitshöhe, des Griffeldes, der Sitzgelegenheit, der Lichtverhältnisse). Die Arbeitsplatzgestaltung hängt ab von der Art und Menge des Arbeitsgutes, von der auszuübenden Tätigkeit, von Art und Beschaffenheit der Arbeitsmittel, von den lokalen Gegebenheiten und den Fähigkeiten, die für den betreffenden Arbeitsplatz vorausgesetzt werden. Dem Betriebsrat stehen bei der Arbeitsplatzgestaltung Unterrichtungs- und Beratungsrechte zu (§ 90 Betriebsverfassungsgesetz). Er kann Maßnahmen zur Abwendung von Belastungen verlangen, wenn Arbeitnehmer durch Änderungen der Arbeitsplätze, die arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen widersprechen, in besonderer Weise belastet werden (§ 91).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
 
Arbeit: Wertewandel und Bevölkerungsentwicklung prägen die Arbeitswelt
 
II
Arbeitsplatz,
 
bei Windows seit den Versionen NT 4.0 bzw. Windows 95 ein Fenster, das sich öffnet, wenn man auf das Symbol »Arbeitsplatz« klickt, das bei der Installation von Windows auf dem Desktop eingerichtet wird. Man findet hier die Symbole für alle Laufwerke, die Systemsteuerung, die Peripheriegeräte und sonstiges Zubehör.
 
In manchen Layoutprogrammen entspricht der Arbeitsplatz der sog. Montagefläche.
 
 
 
Arbeitsplatzsymbol und -fenster des Windows-Desktops erlauben den direkten Zugriff auf wichtige Einstellungen. So lässt sich z. B. über Extras/Ordneroptionen vorgeben, welche Dateien Ordner anzeigen. Ein rechter Mausklick auf das Arbeitsplatzsymbol und dann auf Eigenschaften führt unmittelbar zu den Systemeinstellungen der Systemsteuerung, etwa zum Gerätemanager.

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Ạr|beits|platz, der: 1. a) zum Arbeiten bestimmter Platz: das Kind braucht einen A., an dem es seine Aufgaben macht; b) Arbeitsstätte (2): sein letzter A. war das Deutsche Museum. 2. Stellung, (berufliche) Beschäftigung: ein gut bezahlter A.; Sicherung der Arbeitsplätze; seinen A. verlieren.

Universal-Lexikon. 2012.

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